Donnerstag, 31. März 2016

Was soll man dazu noch sagen?



SZ vom 31. März 2016:
Grundschullehrerin verklagt Freistaat, weil sie an Hauptschule lehren sollte
Die Versetzung löste regelrechte Panikattacken bei der Frau aus. Wegen Dienstunfähigkeit wurde sie frühpensioniert.
Von Ekkehard Müller-Jentsch
Mit jungen Schülern kam die heute 51-jährige frühere Grundschullehrerin gut zurande. Doch eine Abordnung an die Hauptschule löste bei der Pädagogin regelrechte Panikattacken aus. Die Frau empfand, was die Vorgesetzten von ihr verlangten, als eine Art Mobbing. Wegen einer ausgeprägten Angsterkrankung wurde sie dauerhaft dienstunfähig und bereits im Alter von 46 Jahren in den Ruhestand versetzt.
Seit vier Jahren klagte die Lehrerin nun gegen den Freistaat auf Schadensersatz: Sie verlangt die Differenz zwischen ihrer Pension und den früheren Dienstbezügen als Konrektorin. Der Streitwert liegt aktuell bei rund 137 000 Euro. Die Amtshaftungskammer am Landgericht München I hat die Klage nun abgewiesen. Voraussichtlich wird die Lehrerin den Rechtsstreit in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht München fortsetzen.
Nicht der Ausbildung entsprechend
Seit August 2005 war die Pädagogin als Konrektorin an einer Volksschule in Oberbayern. Nach einer Meinungsverschiedenheit mit ihrem Vorgesetzten im Sommer 2006 war die Beamtin zunächst für zwei Monate dienstunfähig. Gut ein Jahr später arbeitete sie dann wieder, wurde aber erneut dienstunfähig. Als sie sich im Frühjahr 2009 zurückmeldete, wurde die Frau an eine entfernter liegende Hauptschule abgeordnet.
Dagegen erhob sie Widerspruch und reichte Klage ein. Da sie aber bald darauf an eine Grund- und Hauptschule im Münchner Umland versetzt wurde, erklärte das Verwaltungsgericht die Klage für erledigt. Die Frau erhob sofort eine weitere Klage gegen den neuen Arbeitsplatz. 2010 wurde sie - psychisch dienstunfähig - in Frühpension geschickt.
Nun, vor der Amtshaftungskammer im Münchner Justizpalast, behauptete die ehemalige Beamtin, dass sowohl die Abordnung wie auch die folgende Versetzung rechtswidrig gewesen seinen. Als Grundschullehrerin entspreche die Beschäftigung an einer Hauptschule nicht ihrer Ausbildung und sei somit nach ihrer Krankheit keine geeignete Maßnahme zur Wiedereingliederung gewesen.
Bereits frühere Erkrankungen
Zumal sie schon damals zu 30 Prozent schwerbehindert gewesen sei. Vor Gericht forderte die Frau Entschädigung für bisherige Einkommensverluste und für die kommende Zeit bis zum regulären Pensionsalter.
Das Gericht beauftragte einen neurologisch-psychiatrischen Sachverständigen. Der bestätigte in seinem Gutachten dem Gericht, dass die Beamtin bereits früher an einer ausgeprägten Angsterkrankung sowie Depressionen gelitten hatte. Allerdings habe es auch längere Phasen gegeben, in denen die Symptome nicht aufgetreten seien oder weniger ausgeprägt waren.
Von 2006 an habe sie jedoch Hyperventilationsanfälle und Panikattacken gehabt. Der Streit mit dem Vorgesetzten habe zur krisenhaften Zuspitzung geführt. Der Experte konnte aber nicht bestätigen, dass gerade die folgenden Versetzungen dann zur dauerhaften Dienstunfähigkeit geführt hätten. Das Gericht wies die Klage daraufhin ab.

2 Kommentare:

  1. Gruslig. Diejenigen, die noch die "alte Lehrerbildung", nämlich das Lehramt für Grund- und Hauptschule, absolviert haben, wurden ganz selbstverständlich in Grund- und Hauptschule eingesetzt. Das halte ich auch für sinnvoll. Es gibt viele Übereinstimmungen, beispielsweise das Klassenlehrerprinzip. In den letzten Jahren muss man leider beobachten, dass sich immer weniger Studenten für die Hauptschule interessieren, dagegen entscheiden sich immer mehr für die Grundschule mit entsprechenden Folgen. Es wirkt bizarr, wenn man mit Freude Kinder bis 10 Jahre unterrichtet, aber dann ab dem 11. Lebensjahr von den Kids in die Nervenkrise und dann in den Burnout getrieben wird. Bei der oben beschriebenen Kollegin kann man die Angstzustände wohl nicht nur den Schülern und der bürokratischen Organisation anlasten. Die Dame sollte ihren Ruhetand genießen, auch die juristischen Auseinandersetzungen sind nicht gerade gesundheitsförderlich. Den Gedanken eines Vergleichs mit der freien Wirtschaft möchte ich mir verkneifen.

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    1. Das waren auch die Gedanken, die mich umgetrieben haben.

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